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ANMIETUNG

Abholtag sowie Rückgabetag sind inklusive der Mietdauer - unabhängig der Uhrzeit
Mieter darf nicht jünger als 25 und nicht älter als 75 Jahre sein

VERSICHERUNG
Vollkasko Versicherung ist im Mietpreis enthalten mit einer Selbstbeteiligung von R6000.
der Mieter haftet mit seiner Selbstbeteiligung bis zur Klärung der Schuldfrage bei allen Schäden.

AUSSCHLUSSKLAUSEL
Der Mieter haftet voll und ganz für Schäden an SAMinibus Fahrzeugen:
bei Nichteinhalten der Konditionen des Mietvertrags
Schäden, die durch Fahrlässigkeit, mutwillige oder rücksichtslose Zerstörungen geschehen sind
bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
bei Fahrten auf gesperrten oder zugangsbeschränkten Strassen
Glas- und Reifenschäden
Wasser-, Feuer-, Dach- und Aufbauten-Schäden, an der Inneneinrichtung soweit sie nicht durch einen Unfall verursacht wurden
vorsätzliche Verstöße (Strafzettel, usw.)
Seine persönlichen Gegenstände
Sollte oben genanntes eintreffen, muss der Mieter diese Kosten voll tragen. Diese Schäden werden nicht von der Versicherung oder der Mietgebühr gedeckt.

UNFALL
Sollte das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt sein, kann ein Ersatzfahrzeug, nach Verfügbarkeit, vom nächsten Depot abgeholt werden
Sollte der Mieter wünschen, dass ein Ersatzfahrzeug geliefert wird, so werden diese Kosten vom Mieter getragen.
Der Mieter ist für die Bergung des Fahrzeugs zum Orginal Depot selbst verantwortlich und trägt diese Kosten selbst.
Sollte der Vermieter nicht imstande sein ein Ersatzfahrzeug zu stellen, werden keine Erstattungen für die frühzeitige Beendigung des Vertrags geleistet, wenn der Mieter den Ausfall des Fahrzeuges verursacht hat.
Es werden keine Erstattungen für Miettage, die durch einen Unfall oder die Dauer des zu organisierenden Ersatzfahrzeugs verloren gegangen sind geleistet.

REPARATUREN
Kleine Reparaturen bis 50,- € können ohne Genehmigung erfolgen und werden nach Vorlage der Originalrechung zurück erstattet.
Probleme, die in Bezug auf das Fahrzeug aufkommen könnten, müssen innerhalb 6 Stunden an gemeldet werden, damit Gelegenheit besteht diese schnellstens zu beseitigen.
SAMinibus kann keine Haftung für Ansprüche nach diesem Zeitraum gelten lassen.

ERSATZFAHRZEUGE
Im Falle von unvorhergesehenen Umständen behält SAMinibus sich das Recht vor, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als Ersatz zu stellen. Dieses ist kein Vertragsbruch und erlaubt dem Mieter keinen Nachlass oder Rückerstattung.

STRASSEN-EINSCHRÄNKUNG
Fahrzeuge dürfen in Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland und Lesotho gefahren werden, jedoch NICHT in Angola, Mozambique oder Malawi. Zimbabwe und Zambia nur auf Anfrage. Sollten Fahrzeuge über die Grenzen dieser Länder fahren, ist der Versicherungsschutz nichtig.
SA Minibus hält sich das Recht vor, Bewegungen der Fahrzeuge auf Grund von Wetterbedingungen, politischen Umständen oder anderen Gründen in bestimmten Gebieten jederzeit einzuschränken.

ZAHLUNGSART
Überweisung: 20% des Gesamtbetrages um die Buchung zu garantieren.
Der Restbetrag wird spätestens 7 Tage vor Fahrzeugübernahme überwiesen, oder kann vor Ort in bar (€) oder Traveller Schecks bezahlt werden. SAMinibus muss über der Art dieser Zahlung informiert werden.

SELBSTBETEILIGUNG
R6000 sind in Deutschland oder bei Fahrzeugübernahme in bar (€) als Sicherheit zu hinterlegen. Es wird zusätzlich ein Abzug einer gültigen Kreditkarte (pro Fahrer) verlangt, die eventuelle Schäden deckt die die Versicherung nicht trägt (siehe Ausschlussklausel). Es werden nur Mastercard und VISA akzeptiert.

EINWEGMIETEN
Sind nicht inklusive der Mietgebühr und nur auf Anfrage verfügbar

RÜCKTRITTSRECHT
Bei Stornierung werden 20% des Gesamt-Rechnungsbetrages nach definitiver Buchung fällig.
Sollte ein Fahrzeug früher zurückgebracht werden, ist keine Rückerstattung möglich.

Beyond Expectations Tours & Travel CC
Trading as: SAMinibus
16 Peak View
206 Upper Buitenkant
Oranjezicht
Cape Town
CC REG 2005/131928/23